Wann kann ich den Gasanbieter wechseln?

Einfach mal schnell den Gasanbieter wechseln ist oft gar nicht so einfach, wie wir uns das wünschen. Es gibt mehrere Szenarien und je nachdem, wer dein Gasanbieter ist, kannst du entweder sofort oder erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit wechseln.

Aber jetzt erst mal der Reihe nach, denn wir schauen uns jetzt die verschiedenen Zeitpunkte an und wann du in welchem Fall den Gasanbieter wechseln kannst.

Gasanbieter ist der Grundversorger

Hast du nach deinem Umzug einfach schnell Gas bei den örtlichen Stadtwerken oder einem anderen Grundversorger angemeldet und dich danach nie wieder mit dem Thema befasst? Dann hast du wahrscheinlich das Glück in einem Grundtarif zu stecken und schnell kündigen bzw. wechseln zu können.

Die Grundversorgung kann bei den allermeisten Anbietern innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden.

Für dich bedeutet das, schnell deine letzte Endabrechnung zu suchen, den Gasverbrauch heraussuchen und ab auf das nächste Vergleichsportal für Gas, um einen günstigeren Anbieter zu finden.

Gastarif mit Laufzeit

Hast du in der Vergangenheit zu einem anderen Gasanbieter gewechselt oder einen besonderen Tarif bei deinem Grundversorger abgeschlossen? Dann kann es sein, dass der Vertrag mit einer Laufzeit versehen ist und erst zum Ende eben dieser Laufzeit gekündigt werden kann.

In diesem Fall ist es wichtig den Wechsel rechtzeitig durchzuführen, denn viele des Vertrags verlängern sich automatisch. Nach der Verlängerung beträgt die neue Laufzeit dann je nach Tarif entweder 12 oder sogar 24 Monate.

Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen 6 Wochen. Du musst aber nicht auf dieses Fenster warten. In der Praxis empfiehlt es sich bereits ein halbes Jahr vor dem Ende der Vertragslaufzeit den Wechsel zu beauftragen.

Die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt der neue Versorger. Wenn du den Wechsel also rechtzeitig beauftragst, passiert der Rest ganz alleine und du bist pünktlich zum Auslaufen des alten Vertrages bei deinem neuen Anbieter.

Gasanbieterwechsel bei Preiserhöhungen

Der erste Sonderfall, der in regelmäßiger Häufigkeit einen Wechsel möglich macht, ist eine Preiserhöhung des Gasanbieters. Erhöht dein Gasanbieter die Preise, hast du ein gesetzlich festgelegtes Sonderkündigungsrecht und kannst dir einen neuen Anbieter suchen.

In diesem Fall ist ein wenig Eile geboten, denn das Sonderkündigungsrecht gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Üblich sind hier 2 bis 4 Wochen, je nach Anbieter. Die genaue Frist steht in dem Schreiben des Anbieters.

Tipp: Lies jede Mitteilung von deinem Gasanbieter genau durch, denn oft sind die Preiserhöhungen so formuliert, dass sie nicht sofort auffallen.

Gasanbieterwechsel bei Umzug

Auch in diesem Sonderfall kann ein Anbieterwechsel möglich sein. Die Betonung liegt auf möglich sein, denn ein Umzug ist kein Freifahrtschein.

Hast du einen Gasvertrag mit Laufzeit und ziehst während dieser Zeit um, sind zwei Fälle möglich. Kannst du an deiner neuen Adresse weiterhin von deinem aktuellen Versorger mit Gas beliefert werden, dann wird die Vertragslaufzeit fortlaufen. Ist eine Versorgung an deiner neuen Adresse nicht möglich, oder wird dort kein Gas genutzt, dann kannst du kündigen.

Wie lange dauert der Wechsel zum neuen Gasanbieter?

Der Wechsel zum neuen Gasanbieter beginnt dann, wenn der neue Anbieter deinen Antrag abschließend bearbeitet hat und den alten Anbieter über den Wechsel informiert hat. Die übliche Bearbeitungszeit dauert 4 bis 6 Wochen.

Bis du bisher noch bei deinem Grundversorger und kannst sofort wechseln, dann ist mit diesem Zeitraum zu rechnen. Wenn du noch eine Laufzeit bei deinem aktuellen Anbieter hast, wird der Wechsel auch erst zum Ende der Laufzeit durchgeführt.

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